Satzung
Satzung der Grünen Jugend Bielefeld
Präambel
Die Grüne Jugend (GJ) Bielefeld sieht sich als Organisation zur Vernetzung und
Vertretung der grünen und grün- nahen Jugendlichen. Die politische
Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, internationaler Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus, Antirassismus und soziale Gerechtigkeit, sowie einer nachhaltigen, für alle gerechten Wirtschaftsordnung orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns
der Grünen Jugend Bielefeld.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1. Die Grüne Jugend Bielefeld ist Teilorganisation von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Bielefeld. Die Grüne Jugend Bielefeld ist Vertretung der Jugend gegenüber der Partei und
vertritt auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit.
2. Sitz und Tätigkeitsbereich sind die Stadt Bielefeld.
§ 2 Aufgaben
Die GJ Bielefeld stellt sich folgende Aufgaben:
1. Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit
2. Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen
3. Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
4. Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJ Bielefeld bei den Jugendlichen in Bielefeld, in der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den geltenden Beschlüssen
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied der Grünen Jugend Bielefeld kann jede natürliche Person bis zum vollendeten 28. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GJ Bielefeld bekennt.
2. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation außer allen Organisationen, die zu Bündnis 90/ Die Grünen zählen, ist ausgeschlossen.
3. Der Beitritt erfolgt durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
4. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie für alle Ämter der GJ Bielefeld zu kandidieren.
5. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 28. Lebensjahres, durch Ausschluss oder Tod.
6. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
7. Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
8. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Zu einer Mitgliederversammlung, bei der über einen Ausschluss verhandelt werden soll, ist zwei Wochen vorher einzuladen.
§4 Gliederung und Aufbau
1. Die Grüne Jugend Bielefeld setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
2. Organe der Grünen Jugend Bielefeld sind die Mitgliederversammlung (MV) und
der Vorstand. Die Einrichtung von Teilorganisationen bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die Einrichtung von Arbeitskreisen soll in der MV bekannt gegeben werden.
§5 Mitgliederversammlungen (MV)
1. Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend
Bielefeld. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Die Mitgliederversammlung verhandelt über politische Anträge und Satzungsänderungsanträge, sofern diese mit einer Frist von zwei Wochen vor der Versammlung allen Mitgliedern zugänglich gemacht worden sind. Beschlüsse über politische Anträge und Anträge zur Satzung sind schriftlich niederzulegen. Anträge zur Satzung müssen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden, übrige Anträge bedürfen einer einfachen Mehrheit.
2. Jahresmitgliederversammlung (JMV)
Die Jahresmitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von zwei Wochen einberufen.
Die JMV
a) bestimmt die langfristigen Grundlagen für die politische und organisatorische
Arbeit der GJ Bielefeld,
b) nimmt die Rechenschaftsberichte entgegen,
c) wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn,
d) wählt zwei RechnungsprüferInnen
e) beschließt über die Satzung, über Satzungsänderungen und weitere politische Anträge
f) berät und beschließt den Haushalt,
g) nimmt den Kassenbericht entgegen.
3. Anträge sollen mindestens eine Woche vor der MV eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung verschicken.
4. Über die Jahresmitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die alle gefassten Beschlüsse und Wahlergebnisse beinhaltet.
§6 Vorstand
1. Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend
Bielefeld nach außen gem. § 26 II BGB und vor der Partei Bündnis 90 /Die Grünen.
2. Die Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr.
3. Der Vorstand setzt sich aus drei SprecherInnen und der/dem
SchatzmeisterIn zusammen.
4. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
5. Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und
organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht
vorlegen.
6. Der Vorstand ist quotiert zu besetzen, d.h. höchstens die Hälfte der zu vergebenden Plätze darf mit Männern besetzt werden. Wenn ein Frauenplatz nicht durch eine Frau besetzt werden kann, entscheidet die aus den anwesenden weiblichen Mitgliedern bestehende Frauenversammlung, ob der Frauenplatz auch durch einen Mann besetzt werden kann. Ferner gelten die Bestimmungen des Frauenstatuts der Grünen Jugend NRW.
§7 Allgemeine Bestimmungen
1. Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen, auf Antrag eines Mitgliedes können diese jedoch geheim durchgeführt werden. Wahlen sind immer geheim durchzuführen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit durch den Beschluss einer neuen Satzung.
5. Die Sitzungen aller Organe der GJ Bielefeld sind öffentlich, sofern nicht die
Mehrheit der Anwesenden die Nichtöffentlichkeit beschließt.
§8 Auflösung
1. Die Auflösung der GJ Bielefeld kann nur durch eine eigens dafür einberufene
MV mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden.
2. Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an
Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Bielefeld, mit der Auflage es für die
Förderung der Jugend in der Partei zu verwenden.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 16.12.2002, neugefasst durch Beschluss der Jahresmitgliederversammlung am 10.09.2007.